Hygienekonzept für den SV Eggerode in Anlehnung
an den Leitfaden des DFB und den Vorgaben der Landesregierung NRW
Stand: 16.10.2020
Verhaltensregeln auf dem Sportgelände SVE
(ab dem 16.10.2020 bis auf Widerruf)
- Auf dem gesamten Sportgelände muss während des
Aufenthaltes ein Mund-Nase-Schutz getragen
werden.
Diese Regelung gilt für alle Ergänzungsspieler,
Funktionäre, Betreuer und Zuschauer.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind lediglich
die Spieler, Schiedsrichter und Trainer während
des Spiels.
Die Masken sind auch in der Kabine zu tragen.
- Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist einzuhalten.
- Alle Zuschauer oder Besucher müssen sich zwecks
möglicher Rückverfolgung in eine Liste eintragen. - Benutzung der Toiletten nur einzeln bzw. mit einer
notwendigen Begleitperson. - Hygienemaßnahmen wie Händewaschen und
desinfizieren vor und nach dem Training, Besuch oder
Spiel sind verpflichtend.
• Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist nur im
Freien zulässig!
Verhaltensregeln für den Spiel- und Trainingsbetrieb
• Nur gesunde Spieler/innen dürfen am Training oder Spiel
teilnehmen.
• Alle Spieler/innen kommen umgezogen zum Platz.
• Gruppen mit mehr als 30 Spieler/innen beim Training müssen eine
entsprechende Anzahl von Trainingsgruppen mit max. 30 Personen pro
Sportplatz bilden, die während der Trainingseinheit nicht gemischt
werden dürfen.
• Dokumentation der teilnehmenden Sportler vor dem Beginn der
jeweiligen Trainingseinheit. (Teilnehmerlisten liegen im
Schiedsrichterraum). Nach der Trainingseinheit ist die ausgefüllte Liste
im Ordner (im Schiedsrichterraum) abzuheften.
• Eine Ansprache oder Erläuterung der Trainer/in erfolgt mit
einem Mindestabstand von 1,5 Meter.
• Nach dem Training kann ab dem 27.08.2020 wieder umgezogen und
geduscht werden. Beide Kabinen (Heim und Gast) werden hierfür
zur Verfügung gestellt.
• Die Gastmannschaft kann zuerst beide Umkleidekabinen / Duschen
nutzen.
• Alle Fenster sind zwecks Durchlüftung zu öffnen.
• Max. 6 Personen dürfen gleichzeitig eine Umkleidekabine nutzen.
• Maximal 2 Personen dürfen gleichzeitig einen Duschraum nutzen.
• Vor dem Betreten der Umkleideräume müssen die Hände desinfiziert
werden.
• Die Nutzung der Umkleide- und Duschräume erfolgt unter
Einhaltung der Abstandsregelung 1,5 Meter und dem Tragen von
Mund-Nase-Schutz.
• Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereich soll auf ein
notwendiges Minimum beschränkt werden.
• Nach dem Duschen und dem Umziehen sind alle persönlichen Dinge
mitzunehmen.
• Nach jedem Duschbetrieb werden alle Kontaktflächen durch den SVE
desinfiziert.
Verzehr von Getränken nach dem Training / Spiel.
• Ab dem 08.10.2020 wird es den Spielern gestattet, nach dem Training
oder nach dem Spiel, unter Einhaltung der Abstandsregelung 1,5
Meter und dem Tragen von Mund-Nase-Schutz, Getränke zu sich zu
nehmen.
• Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist nur im
Freien zulässig!
• Gewissenhafte Dokumentation der Teilnehmer.
Teilnehmerlisten-Vordrucke liegen im Hygieneraum aus.
Die ausgefüllten Listen werden abgeheftet.
• Dieses Angebot gilt nur so lange, wie mindestens ein
verantwortlicher und namentlich festgelegter Hygienebeauftragter
anwesend ist.
• Im Falle des fahrlässigen Umgangs mit diesem Angebot – oder bei
Ausuferung des Getränkeverzehrs, behält sich der Vorstand das
Recht vor, dass Angebot unverzüglich wieder zurück zu nehmen.
Für die Einhaltung dieser Regelungen beim Umkleiden,
Duschen und beim Verzehr sind folgende Personen /
Hygienebeauftragte verantwortlich:
Für die Seniorenmannschaft:
Julian Fleige
Philip Schmitz
Für die (Alt-Herrenmannschaft Selbsthilfegruppe):
Alexander Uphues
Raphael Overhage
Den Anweisungen der o. g. Personen ist unbedingt Folge
zur leisten.