Verhaltensregeln auf dem Sportgelände SVE
(ab dem 16.10.2020 bis auf Widerruf)
- Auf dem gesamten Sportgelände muss während des Aufenthaltes ein
Mund–Nase-Schutz getragen werden.
Diese Regelung gilt für alle Ergänzungsspieler, Funktionäre, Betreuer und Zuschauer.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind lediglich die Spieler, Schiedsrichter und Trainer während des Spiels.
Die Masken sind auch in der Kabine zu tragen.


